Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Die Leistungen erbringe ich ausschließlich auf Grund der nachfolgenden Bestimmungen. Abweichungen sind nur dann gültig, wenn sie vom Organisator, Michael Schomaker, im nachfolgemden "OMS" genannt, schriftlich angezeigt werden.

§2 Anmeldungen, Umbuchungen, Rücktritt, Vertragsdauer

a) Die Anmeldung ist verbindlich und kann schriftlich, mündlich, per Telefon, eMail oder per SMS erfolgen. Ein gültiger Vertrag kommt mit einer Bestätigung (schriftlich, mündlich, per Telefon, eMail oder per SMS) seitens des „OMS“ zustande. Bei Anmeldungen Minderjähriger müssen diese durch einen gesetzlichen Vertreter bestätigt werden

b) Jeder Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung für Kurse und Törns, das er gesundheitlich in der Lage ist, am vereinbarten Kurs/Törn teilzunehmen, insbesondere keine ansteckenden Krankheiten oder motorische Störungen aufweist, die einen normalen Unterricht oder eine normale Arbeit an Bord beeinträchtigen. Handelt es sich bei dem Kurs um eine Fortbildung, so versichert der Teilnehmer, die erforderlichen Qualifikationen zu besitzen. Der „OMS“ kann die Vorlage der entsprechenden Nachweise verlangen

c) Der Teilnehmer kann ohne Kosten bis 28 Tage vor Beginn schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Danach entstehen dem Teilnehmer folgende Stornokosten: Bis 21 Tage vor Beginn 40% des Kursbetrages, bis 14 Tage vor Beginn 75% des Kursbetrages, danach ist der volle Betrag als Stornokosten anzusetzen (siehe Ergänzungen §10). Maßgebend für die Fristen ist der Zugang beim „OMS“ 

d) Der Teilnehmer ist zur Umbuchung in einen gleichwertigen Kurs/Törn berechtigt unter der Voraussetzung, das die Mindestteilnehmerzahl des ursprünglichen Kurses nicht unterschritten wird und der neue Kurs noch nicht ausgebucht ist 

e)  Der Vertrag endet spätestens am Tag der Prüfung bzw. mit dem Einlaufen in den Ausgangshafen.

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§3 Kursgebühren, Fälligkeit

Die Kursgebühren sind ohne Abzüge zahlbar und mit der Annahme des Antrages durch den „OMS“ sofort fällig. Sie beinhalten keine Prüfungsgebühren, Unterrichts- und Lehrmaterialien, Verpflegungskosten oder Nebengebühren bei Törns (Liegegeld, Kaution etc.) sofern nicht ausdrücklich bestätigt. Solange die Gebühr nicht vollständig gezahlt ist, besteht kein Teilnahmerecht am gebuchten Kurs/Törn. Auf externe Kosten (Prüfungsgebühr, Lehrmaterial, Charterkaution etc.) hat der „OMS“ keinen Einfluss und somit können Preissenkungen oder –erhöhungen nicht ausgeschlossen werden. Kosten der An- und Abreise zum Kurs-/Prüfungsort oder Ausgangshafen eines Törns sind nicht Vertragsbestandteil und gehen somit zu Lasten des Teilnehmers.

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§4 Rücktrittsrecht des „OMS“ 

Der „OMS“ ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl bis 5 Tage vor Beginn nicht erreicht wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Teilnehmerzahl nicht erreicht wird, so wird der „OMS“ die Teilnehmer unverzüglich darüber informieren. Der Teilnehmer ist berechtigt, kostenfrei und unter Anrechnung bereits gezahlter Gebühren auf einen späteren Kursbeginn umzubuchen. Möchte der Teilnehmer dieses jedoch nicht, so erhält er bereits gezahlte Gebühren unverzüglich zurück. Weiter gehende Ansprüche des Teilnehmers entstehen dadurch nicht. Darüber hinaus kann der „OMS“ vom Vertrag zurücktreten, wenn dessen Einhaltung auf Grund von Umständen unmöglich oder gefährlich wird und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren (z.B. höhere Gewalt, Streik, behördliche Anordnungen militärische Auseinandersetzungen). Der „OMS“ hat das Recht, den Teilnehmer bei Verstößen nach §2, §3 oder §6 von der Teilnahme zu entbinden und somit vom Vertrag zurückzutreten. Etwaige Ersatzansprüche nach §3 und §6 Abs. d) bleiben davon unberührt.

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§5 Pflichten des „OMS“

a) Der „OMS“ verpflichtet sich, den gebuchten Kurs ordnungsgemäß durchzuführen, den notwendigen Lehrstoff anzubieten und den Teilnehmer auf eine evtl. Abschlussprüfung vorzubereiten, sofern dieses das Kursziel ist. Der Teilnehmer hat Anspruch auf Teilnahme (sofern nicht §3 + §4 entgegenstehen) sowie auf Zulassung zur Prüfung. Der „OMS“ behält sich vor, Teilnehmer, die entweder nur lückenhaft am Kurs teilgenommen haben oder auf Grund großer Wissenslücken nach gewissenhafter Beurteilung des „OMS“ nicht in der Lage sind, das Prüfungsziel zu erreichen, nicht zur Prüfung zuzulassen 

b) Kursort und Kurszeit ergeben sich aus den Veröffentlichungen oder entsprechenden Absprachen. Der „OMS“ wird über Änderungen die Teilnehmer unverzüglich informieren 

c) Der „OMS“ wird ermächtigt, zum Zwecke von Terminabsprachen oder Fahrgemeinschaften die Telefonnr. oder eMail an andere Kursteilnehmer weiter zu leiten. Alle übrigen Bestimmungen gemäß BDSG bleiben hiervon unberührt.

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§6 Pflichten des Teilnehmer

a) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Kursgebühren rechtzeitig zu zahlen und am Kurs/Törn teilzunehmen  

b) Er ist an die Weisungen des Personals des „OMS“ gebunden und verpflichtet sich, dem Folge zu leisten, die Schuleinrichtungen pfleglich zu behandeln und am Unterricht derart teilzunehmen, das den übrigen Kursteilnehmer eine ungestörte Teilnahme ebenso wie ihm selbst möglich ist 

c) Auf dem Schiff übt der Schiffsführer das absolute Hausrecht aus. Der Teilnehmer verpflichtet sich den Weisungen des Schiffsführers sofort und unbedingt Folge zu leisten. Der Teilnehmer verpflichtet sich ferner, wettergerechte Kleidung und Sport- oder Bootsschuhe zu tragen. Das Tragen von Straßenschuhen an Bord ist nicht gestattet. An Bord sind die Teilnehmer zu kameradschaftlicher Zusammenarbeit mit den übrigen Teilnehmern, Besatzung und Lehrern verpflichtet. Den Sicherheitsvorschriften für das Verhalten an Bord ist unbedingt Folge zu leisten. Jedem Teilnehmer ist bewusst, das durch den Bordbetrieb oder etwaige Mängel am Schiff eine erhöhte Gefahr für Leib und Leben sowie sein Eigentum bestehen kann und er sich insoweit besonders vorsichtig und umsichtig zu verhalten hat 

d) Verursacht der Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden am Schiff oder Mobiliar der Kursraumes, so ist er dem „OMS“ vollumfänglich haftbar.

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§7 Mitwirkungspflicht des Teilnehmers 

Soweit Leistungsstörungen auftreten, hat der Teilnehmer diese unverzüglich dem Ausbilder oder dem „OMS“ anzuzeigen.

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§8 Kündigung durch „OMS“ 

Verstößt der Teilnehmer gegen die in §2, §3 und §6 genannten Pflichten und verursacht durch sein Verhalten eine nachhaltige Störung des Kurses/Törns, so kann der „OMS“ den Teilnehmer von einer weiteren Teilnahme am Kurs/Törn ausschließen. Dies gilt insbesondere bei strafbaren Handlungen. Der Schiffsführer ist berechtigt, den Teilnehmer bei nächster Gelegenheit von Bord auszuschließen. Dem Teilnehmer stehen im Falle der berechtigten Kündigung durch den „OMS“ keine Ersatzansprüche bereits gezahlter Gebühren zu. Der „OMS“ behält den Anspruch auf Zahlung der vollen Kursgebühren, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.

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§9 Haftung 

a) Die Haftung des „OMS“ ist auf  Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig. Gleiches gilt für seine Erfüllungshilfen

b) Darüber hinaus ist der „OMS“ nicht haftbar bei erlittenen Personenschäden, denn die Teilnahme an einem Kurs/Törn ist als eine private sportliche Aktivität auf eigene Gefahr des Teilnehmers zu deuten.

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§10 Törnbedingungen 

Die folgenden Bedingungen sind Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftbedingungen und beziehen sich speziell auf die Teilnahme an Törns. Soweit sie zu diesen im Widerspruch stehen, haben diese Ergänzungen Vorrang. 

a) Sind Buchungsbestätigungen bis 14 Tage vor Törnbegin nicht beim Teilnehmer eingegangen, so hat dieser sich beim „OMS“ unverzüglich zu melden.......  b) Mit Eingang der Bestätigung hat der Teilnehmer eine Anzahlung in Höhe von 50% des Buchungspreises zu zahlen. Der Rest der Zahlung muss bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Törns erfolgen. Spätere Zahlungen siehe §3. Im Törnpreis ist eine Reiserücktrittversicherung, Prüfungsgebühren, Nebenkosten des Schiffes, Unfall- und Haftpflichtversicherung des Teilnehmers nicht enthalten. Jeder Teilnehmer ist angehalten, sich seiner speziellen privaten Situation entsprechend zu informieren und abzusichern 

c) Bei gecharterten Schiffen ist der Teilnehmer verpflichtet, bei Antritt eines Törns die vom Vercharterer geforderte Kaution (Summe Kaution geteilt durch Anzahl Teilnehmer excl. Skipper) zu hinterlegen. Diese dient als Sicherheit für alle Schäden am Schiff, die der Teilnehmer schuldhaft verursacht. Bei Schadensfreiheiten wird die Kaution am Ende des Törns zurück erstattet 

d) Soweit Leistungen nicht vereinbarungsgemäß erbracht werden, hat der Teilnehmer dies unverzüglich beim Schiffsführer oder dem „OMS“ mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen        

e) Etwaige Ansprüche des Teilnehmers nach § 651 BGB verjähren nach einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem Tage, an dem der Törn nach dem Vertrag enden sollte 

f) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das die An- und Abreise, Landgänge und Veranstaltungen an Land auf eigene Gefahr des Teilnehmers geschehen 

g) Die Entscheidungen an Bord trifft allein der Schiffsführer. Liegezeiten auf Grund von schlechtem Wetter oder wegen Schäden am Schiff, Törnänderungen auf Grund von Behinderungen (schlechtes Wetter, seitens Behörden, Baggerarbeiten, Schleusungen, Sperrgebiete etc.) berechtigen nicht zur Kürzung des Preises oder zu Rückforderungen.

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§11 Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bedingung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so behalten alle übrigen ihre Gültigkeit. Dabei sind beide Seiten verpflichtet, eine Bestimmung zu vereinbaren, die der unwirksamen oder nichtigen nach deren Sinn möglichst nahe kommt.

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§12 Gerichtsstand, Gültigkeit 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle bisherigen und haben Gültigkeit ab 01.01.2016. Bei Unstimmigkeiten gilt der Wohnsitz des „OMS“ als festgelegter und vereinbarter Gerichtsstand.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen WasserSport-Weyhe
AGB WSW 2016.pdf
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